Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit:
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
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einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
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einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
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gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
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Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
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maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
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Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
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maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
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maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
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Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Mindestalter:
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16 Jahre
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15 Jahre in den Ländern, die von der Ermächtigung nach § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben